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Der Verkehrswert einer Immobilie wird unter zur Hilfenahme der ImmoWertV (Immobilienwertverordnung) mit unterschiedlichen Verfahren durch uns als Wertgutachter ermittelt. Grundsätzlich ist es erstmal nicht entscheidend, ob es sich um ein Gebäude allgemeiner Art, ein normales Haus oder eine Wohnung handelt. Die ImmoWertV ist am 1.Juli 2010 in Kraft getreten und löst die WertV (Wertermittlungsverordnung) ab.
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